Sidst opdateret: 25. januar 2010

Freie Schulen in Dänemark

In Dänemark gibt es ungefähr 500 freie Grundschulen mit 90.000 Schülern. Zum Vergleich: es gibt ca. 1.700 öffentliche Volksschulen mit insgesamt 600.000 Schülern. Die Schüler an den freien Grundschulen machen damit 13,4% der Gesamtschülerzahl in Dänemark aus.
259 der freien Grundschulen – mit ungefähr 30.000 Schülern – sind Mitglied des Dänischen Freischulvereins (Dansk Friskoleforening). Die restlichen Schulen sind Mitglieder des Verbandes der Freien Schulen (Frie Grundskolers Fællesråd).

Was ist eine Freischule?
Freischulen sind Grundschulen, die Unterricht für Kinder in der Altersgruppe Kindergartenklasse (Vorschule) bis zur 10. Klassenstufe anbieten können. Dies bedeutet, dass an Freischulen nicht alle Klassenstufen vertreten sein müssen, jedoch muss die Schule die Klassenstufen 1 bis 7 anbieten. Oft sind Freischulen als Elterninitiative auf Grundlage des Grundgesetzes §76 entstanden. Dieser Artikel besagt, dass es in Dänemark eine Unterrichtspflicht und keine Schulpflicht gibt. Die Freischulen sind damit eine Alternative zur Volksschule. Sie müssen den Bestimmungen im Freischulgesetz gerecht werden, das als übergeordnete Richtlinie angibt, dass Freischulen „dem Unterrichtsniveau der Volksschule entsprechen müssen“.
In Dänemark geht die Freischultradition bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück und baut auf das Denken und die Ideen von besonders Christen Kold und N.F.S. Grundtvig auf.
Heute spiegeln die Freischulen eine große Bandbreite von Schulen, die auf verschiedenen religiösen Anschauungen, Lebensanschauungen und Ideologien aufbauen, wider: grundtvig/koldsche Schulen, Waldorfschulen, muslimische Freischulen, Schulen auf der Grundlage von Run Hubbards Ideologie, Adventistschulen, Schulen mit besonderem pädagogischen Ausgangspunkt und viele mehr. Eltern aus den verschiedensten Bevölkerungsschichten wählen eine Freischule für ihre Kinder. Die Freischulen haben die Möglichkeit, zu entscheiden, welche Schüler sie aufnehmen bzw. ob ein Schüler die Schule verlassen muss.
 
Wer betreibt eine Freischule?
Freischulen sind rechtsfähige Institutionen, die von einem von den Eltern gewählten Vorstand betrieben werden.
Der Vorstand ist die höchste Instanz und hat die übergeordnete Verantwortung für das Betreiben der Schule. Der Vorstand stellt sowohl den Schulleiter als auch die Lehrer an und ist ebenso für Entlassungen zuständig.
Um eine Freischule errichten zu können, bedarf es einer Gruppe Menschen, die dies wünschen. Hinter den meisten Freischulen steht daher ein Schulkreis, der aus Familien und Einzelpersonen besteht. Zum Schulkreis gehören oft auch Eltern ehemaliger Schüler.

Die Finanzierung der Freischulen
Freischulen bekommen einen staatlichen Zuschuss, der 75% der durchschnittlichen Ausgaben einer Volksschule entspricht. Dazu kommen ein Gebäudezuschuss und der Freiplatzzuschuss (ein Zuschuss, der es ermöglicht, einkommensschwachen Eltern einen Teil des Schulgeldes zu erlassen). Die Freischulen finanzieren Förderunterricht und Dänisch als Fremdsprache (für Aussiedlerkinder) innerhalb dieser Zuschüsse.
19% der gesamten Einnahmen einer Freischule werden durch Schulgeld und andere Einnahmen gedeckt. An vielen Freischulen ist saubermachen, renovieren u. s. w. Aufgabe der Eltern, um die Ausgaben der Schule auf niedrigerem Niveau zu halten.

Prüfungen an Freischulen
Die freien Grundschulen dürfen laut Gesetzt prüfungsfrei sein. Im Dänischen Freischulverein haben 30 Schulen entschieden, keine Prüfungen abzuhalten. Darüber hinaus beantragen jährlich eine Reihe von Schulen die Freistellung von der Abschlussprüfung in Religion und/oder Geschichte aufgrund der Ideologie/Werte, auf denen die Schule aufbaut.

Lehrer müssen nicht ausgebildete Lehrer sein
Das Freischulgesetz stellt keine Bedingungen an die Ausbildung der Lehrer.
2004 waren 53% der Lehrer an Freischulen staatlich ausgebildet, 7% hatten eine Ausbildung an der Freien Lehrerschule (eine examensfreie Lehrerbildungsstätte, die Lehrer speziell für die grundtvig/koldschen Schulen ausbildet), 10% hatten einen Universitätsabschluss, 9% hatten eine andere Lehrerausbildung, 9% waren ausgebildete Erzieher, 12% hatten einen anderen Hintergrund.

Die Aufsicht mit den Freischulen
Es gibt 6 Formen für die Aufsicht an den Freischulen: die Elternaufsicht, die externe von den Eltern gewählte Aufsicht (oft eine oder zwei Personen), die gezielte Aufsicht durch das Bildungsministerium, die erweiterte Aufsicht des Bildungsministeriums, die besondere Aufsicht für Freischulen, die prüfungsfrei sind, sowie die Aufsicht mit Grundschulen, an denen die Schüler auch wohnen. Die gezielte Aufsicht durch das Bildungsministerium sowie die erweiterte Aufsicht des Bildungsministeriums treten erst in Kraft, wenn der Verdacht besteht, dass die Anforderungen durch das Freischulgesetz nicht erfüllt werden.

Die Dänische Friskole – ein Teil der grundtvig-koldschen Schultradition

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Bemerken Sie bitte, dass die Publikation im April 2010 bearbeitet ist.

Wenden Sie sich bitte an Friskolernes Kontor: 6261 3013